Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnarzthelfer/innen in Hamburg, Niedersachsen, im Saarland und im Landesteil Westfalen-Lippe, Stand 30.06.2025. Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten / Verband medizinischer Fachberufe e.V., gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026.
Neuer Vergütungstarifvertrag für ZFA und Auszubildende ab dem 1. Juli 2025, Stand ohne Datumsangabe. Ärztekammer des Saarlandes, Abteilung Zahnärzte, gültig 01.07.2025 bis 31.12.2026.
Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte 2026, Stand 2026. Zahnjobs, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026.
Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
- Der Tarifvertrag gilt räumlich nur für Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe.
- Teilzeit- und Stundenwerte werden aus 1/169 der Monatsvergütung abgeleitet; im Rechner ist dafür eine Vollzeitbasis von 39 Std./Woche hinterlegt.
- Ausbildungsvergütungen werden separat gezeigt und sind nicht im Hauptrechner auswählbar.
- Zuschläge, Besitzstandsregeln, Mehrfachqualifikationszuschläge und individuelle Vereinbarungen sind nicht enthalten.
- Weihnachtsgeld/Sonderzahlung: Die ZFA-Tarifverträge werden je Kammerbereich abgeschlossen; Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich regional und werden daher nicht eingerechnet.