Entgelttarifvertrag DGB/GVP ab 01.01.2026, Stand 12.09.2025. DGB-Tarifgemeinschaft / Gesamtverband der Personaldienstleister, gültig 01.01.2026 bis 30.09.2027.
Entgeltrahmentarifvertrag DGB/GVP, Stand 20.05.2025. DGB-Tarifgemeinschaft / Gesamtverband der Personaldienstleister, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2029.
Mindeststundenentgelte in der Zeitarbeit, Stand 12.09.2025. DGB-Tarifgemeinschaft / Gesamtverband der Personaldienstleister, gültig 01.01.2026 bis 31.08.2026.
Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.08.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
- Erfahrungszuschläge nach ununterbrochener Überlassungsdauer sind als auswählbare Stufen erfasst.
- Branchenzuschläge, Equal-Pay-Prüfung und Übergangsregelungen ehemaliger iGZ-Mitglieder sind nicht enthalten.
- Monatsbrutto wird aus Stundenentgelt mal Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12 berechnet.