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Zeitarbeit · DGB/GVP

Tarifrechner Zeitarbeit GVP

Zeitarbeit GVP: 10 Gruppen von Entgeltgruppe 1 bis Entgeltgruppe 9, gültig 01.01.2026 bis 31.08.2026 (Vollzeit 35 Std./Woche).

Dieser Rechner für Zeitarbeit nach DGB/GVP berechnet aus Entgeltgruppe, Erfahrungsstufe und Wochenstunden eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, Jahreswerte und Netto-Schätzung. Die Quelle weist Stundenentgelte aus; Monatswerte werden daraus hochgerechnet.

Datenstand

DGB/GVP-Entgelttabelle ab 01.01.2026 bis 31.08.2026, Vollzeitbasis 35 Std./Woche. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.

Rechner

Tarif

Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 35 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Alle Entgeltgruppen als Tabelle: Zeitarbeit GVP Entgelttabelle →

Hinweis zu Zuschlägen

Der Rechner bildet nur die Grundentgelte und die hinterlegten Erfahrungszuschläge ab. Branchenzuschläge, Equal-Pay-Prüfung, Einsatzbedingungen und individuelle Regelungen sind nicht enthalten.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zum Zeitarbeit/GVP-Tarifrechner.

Für wen gilt der DGB/GVP-Tarifvertrag in der Zeitarbeit?

Der branchenübergreifende Entgelttarifvertrag wird von der DGB-Tarifgemeinschaft mit dem GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister) abgeschlossen und gilt bundesweit für die Zeitarbeit. Der Rechner nutzt die DGB/GVP-Entgelttabelle als Datenquelle.

Welche Entgeltgruppen gibt es in der Zeitarbeit?

Die Tabelle umfasst die Entgeltgruppen EG 1 bis EG 9 (einschließlich EG 2a und EG 2b) als Grund-Stundenentgelte. Die Zuordnung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit.

Was bedeuten die Stufen mit 1,5 % und 3,0 %?

Das sind Erfahrungszuschläge nach ununterbrochener Überlassungsdauer: +1,5 % nach mehr als 9 Monaten und +3,0 % nach mehr als 12 Monaten auf das Grundentgelt. Eine weitere Stufe von +3,5 % folgt zum 01.04.2027.

Ab wann gelten die aktuellen Zeitarbeits-Entgelte?

Hinterlegt sind die Stundenentgelte ab 01.01.2026 (gültig bis 31.08.2026) und die zweite Stufe von +2,5 % ab 01.09.2026 (gültig bis 31.03.2027) aus dem Abschluss vom 12.09.2025. Der Tarifstand ist im Rechner wählbar.

Warum wird mit Stundenlohn gerechnet?

Die Entgelttabelle weist Stundenentgelte aus. Das Monatsbrutto wird hochgerechnet (Stundenlohn mal Wochenstunden mal 52, geteilt durch 12); als Vollzeitbasis sind 35 Wochenstunden hinterlegt.

Sind Branchenzuschläge oder alte BAP/iGZ-Übergangsregeln enthalten?

Nein. Branchenzuschläge, Equal-Pay-Regeln, einsatzbezogene Zulagen und Übergangsregelungen ehemaliger BAP- oder iGZ-Verträge sind nicht Bestandteil dieses Rechners.

Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?

Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung – als vereinfachte Schätzung.

Quellen und Datenstand

Entgelttarifvertrag DGB/GVP ab 01.01.2026, Stand 12.09.2025. DGB-Tarifgemeinschaft / Gesamtverband der Personaldienstleister, gültig 01.01.2026 bis 30.09.2027.

Entgeltrahmentarifvertrag DGB/GVP, Stand 20.05.2025. DGB-Tarifgemeinschaft / Gesamtverband der Personaldienstleister, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2029.

Mindeststundenentgelte in der Zeitarbeit, Stand 12.09.2025. DGB-Tarifgemeinschaft / Gesamtverband der Personaldienstleister, gültig 01.01.2026 bis 31.08.2026.

Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.08.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Erfahrungszuschläge nach ununterbrochener Überlassungsdauer sind als auswählbare Stufen erfasst.
  • Branchenzuschläge, Equal-Pay-Prüfung und Übergangsregelungen ehemaliger iGZ-Mitglieder sind nicht enthalten.
  • Monatsbrutto wird aus Stundenentgelt mal Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12 berechnet.