Tarifvertrag-Online

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TFA · Tiermedizinische Fachangestellte

Tarifrechner TFA

TFA: 4 Gruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe IV, gültig 01.06.2025 bis 30.04.2026 (Vollzeit 40 Std./Woche).

Dieser TFA-Rechner nutzt den bundesweiten Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte. Aus Tätigkeitsgruppe (I bis IV), Berufsjahr und Wochenstunden berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte und Netto-Schätzung.

Datenstand

TFA-Gehaltstarifvertrag, Fassung ab 01.06.2025 (letzter vollständig öffentlich belegter Tabellenstand). Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 30.04.2026 erneut geprüft werden.

Rechner

Tarif

Grundgehalt - TFA ohne Merkmale der weiteren Tätigkeitsgruppen.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 40 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Alle Entgeltgruppen als Tabelle: TFA Entgelttabelle →

Hinweis zu Tarifstand und Eingruppierung

Die Tätigkeitsgruppe hängt von nachgewiesenen Fortbildungsstunden und der ausgeübten Tätigkeit ab. Hinterlegt ist der letzte öffentlich veröffentlichte Tarifstand ab 01.06.2025; der Abschluss ab 01.05.2026 ist noch nicht als Tabelle veröffentlicht. Der Rechner enthält keine Zuschläge, Sonderzahlungen oder individuellen Praxisregelungen.

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Häufige Fragen

Antworten zu Geltungsbereich, Tätigkeitsgruppen, Tarifstand und Sonderzahlungen im TFA-Tarif.

Für wen gilt der TFA-Gehaltstarifvertrag?

Er gilt bundesweit für Tiermedizinische Fachangestellte in Praxen und Kliniken niedergelassener Tierärztinnen und Tierärzte. Unmittelbar tarifgebunden sind Arbeitsverhältnisse zwischen Mitgliedern von bpt und vmf; andere Praxen können sich am Tarif orientieren.

Wie bauen die TFA-Tätigkeitsgruppen aufeinander auf?

TG I ist das Grundgehalt; TG II bedeutet 12 % Zuschlag ab 24 anerkannten Fortbildungsstunden, TG III 22 % ab 96 Stunden und TG IV 32 % für leitungsbezogene Tätigkeiten ab 400 Stunden. Innerhalb jeder Gruppe steigt das Gehalt in 18 Berufsjahr-Stufen bis zur Endstufe ab dem 45. Berufsjahr.

Wie zählen die Berufsjahre im TFA-Tarif?

Die Berufsjahre laufen ab der bestandenen Abschlussprüfung. Teilzeit mit mehr als 50 % der Regelarbeitszeit wird voll auf die Berufsjahre angerechnet, mit 50 % oder weniger zur Hälfte.

Welcher TFA-Tarifstand ist hinterlegt – gilt schon die Tabelle ab Mai 2026?

Hinterlegt ist die Tabelle ab dem 01.06.2025 (erfasst bis 30.04.2026), der letzte öffentlich veröffentlichte Stand. bpt und vmf haben am 09.04.2026 einen Abschluss ab dem 01.05.2026 vereinbart (rund 3,08 % in zwei Stufen plus 230 Euro Einmalzahlung); der Rechner wird aktualisiert, sobald die neue Entgelttabelle veröffentlicht ist.

Welche Sonderzahlungen sieht der TFA-Manteltarifvertrag vor?

Eine Weihnachtszuwendung zum 01.12. von 40 % (1. und 2. Berufsjahr) bzw. 50 % eines Monatsgehalts, zusätzliches Urlaubsgeld zum 01.06. von 30 % bzw. 50 % sowie vermögenswirksame Leistungen von 15 Euro, nach einem Jahr 30 Euro pro Monat. Im Rechner sind diese Zahlungen nicht enthalten.

Mit welcher Arbeitszeit rechnet der TFA-Rechner?

Die Vollzeitbasis beträgt 40 Wochenstunden; Teilzeit rechnet der Tarifvertrag über 1/173 des Monatsgehalts um (40 Stunden mal 4,33). Trägst du weniger Stunden ein, wird das Monatsbrutto anteilig berechnet.

Welche Abzüge stecken in der Netto-Schätzung des TFA-Rechners?

Vereinfacht berechnet werden Lohnsteuer (§ 32a EStG mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, optional Kirchensteuer und Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Lohnabrechnung.

Sind Ausbildungsvergütung und Zuschläge im TFA-Rechner enthalten?

Nein. Die Ausbildungsvergütungen (ab 01.06.2025: 900, 1.000 und 1.100 Euro) sowie Zuschläge für Überstunden, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nicht Teil der berechneten Monatsvergütung.

Quellen und Datenstand

Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte, Fassung 01.06.2025, Stand 23.05.2025. Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) und Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf), gültig 01.06.2025 bis 30.04.2026.

Tarifregister NRW - Branchenübersicht Tiermedizinische Fachangestellte, Stand 01.06.2025. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, gültig 01.06.2025 bis 30.04.2026.

ZEFAS Tarifdaten-Auszug Tiermedizinische Fachangestellte (Stand 17.07.2025), Stand 17.07.2025. ZEFAS - Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit (Freistaat Sachsen), gültig 01.06.2025 bis 30.04.2026.

Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 30.04.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Die Tätigkeitsgruppe richtet sich nach nachgewiesenen anerkannten Fortbildungsstunden (TG II ab 24, TG III ab 96, TG IV ab 400 Stunden) und der ausgeübten Tätigkeit. Der Rechner nimmt die Eingruppierung nicht automatisch vor.
  • Die Stufe folgt den Berufsjahren ab bestandener Abschlussprüfung. Teilzeit mit mehr als 50 % der Regelarbeitszeit wird voll, mit 50 % oder weniger zur Hälfte auf die Berufsjahre angerechnet.
  • Sonderzahlungen laut Manteltarifvertrag (nicht im Rechner enthalten): Weihnachtszuwendung zum 01.12. von 40 % (1. und 2. Berufsjahr) bzw. 50 % (ab 3. Berufsjahr) eines Monatsgehalts; zusätzliches Urlaubsgeld zum 01.06. von 30 % bzw. 50 %; vermögenswirksame Leistung 15 EUR, nach einem Jahr 30 EUR pro Monat.
  • Die Tarifparteien bpt und vmf haben am 09.04.2026 einen neuen Gehaltstarifvertrag mit Wirkung ab 01.05.2026 vereinbart. Öffentlich belegt sind durchschnittlich 3,08 % in zwei Stufen, eine Einmalzahlung von 230 EUR und die Laufzeit von 18 Monaten; die vollständige Entgelttabelle ist nicht öffentlich veröffentlicht und wird daher nicht rechnerisch ersetzt.
  • Öffentlich belegte Ausbildungsentgelte aus dem neuen Abschluss: ab 01.05.2026 950 / 1.050 / 1.150 EUR und ab 01.01.2027 1.000 / 1.100 / 1.200 EUR. Ausbildungswerte, Zuschläge für Überstunden, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nicht enthalten.