Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte, Fassung 01.06.2025, Stand 23.05.2025. Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) und Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf), gültig 01.06.2025 bis 30.04.2026.
Tarifregister NRW - Branchenübersicht Tiermedizinische Fachangestellte, Stand 01.06.2025. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, gültig 01.06.2025 bis 30.04.2026.
ZEFAS Tarifdaten-Auszug Tiermedizinische Fachangestellte (Stand 17.07.2025), Stand 17.07.2025. ZEFAS - Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit (Freistaat Sachsen), gültig 01.06.2025 bis 30.04.2026.
Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 30.04.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
- Die Tätigkeitsgruppe richtet sich nach nachgewiesenen anerkannten Fortbildungsstunden (TG II ab 24, TG III ab 96, TG IV ab 400 Stunden) und der ausgeübten Tätigkeit. Der Rechner nimmt die Eingruppierung nicht automatisch vor.
- Die Stufe folgt den Berufsjahren ab bestandener Abschlussprüfung. Teilzeit mit mehr als 50 % der Regelarbeitszeit wird voll, mit 50 % oder weniger zur Hälfte auf die Berufsjahre angerechnet.
- Sonderzahlungen laut Manteltarifvertrag (nicht im Rechner enthalten): Weihnachtszuwendung zum 01.12. von 40 % (1. und 2. Berufsjahr) bzw. 50 % (ab 3. Berufsjahr) eines Monatsgehalts; zusätzliches Urlaubsgeld zum 01.06. von 30 % bzw. 50 %; vermögenswirksame Leistung 15 EUR, nach einem Jahr 30 EUR pro Monat.
- Die Tarifparteien bpt und vmf haben am 09.04.2026 einen neuen Gehaltstarifvertrag mit Wirkung ab 01.05.2026 vereinbart. Öffentlich belegt sind durchschnittlich 3,08 % in zwei Stufen, eine Einmalzahlung von 230 EUR und die Laufzeit von 18 Monaten; die vollständige Entgelttabelle ist nicht öffentlich veröffentlicht und wird daher nicht rechnerisch ersetzt.
- Öffentlich belegte Ausbildungsentgelte aus dem neuen Abschluss: ab 01.05.2026 950 / 1.050 / 1.150 EUR und ab 01.01.2027 1.000 / 1.100 / 1.200 EUR. Ausbildungswerte, Zuschläge für Überstunden, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nicht enthalten.