Für wen gilt der TV-BA?
Der TV-BA gilt für die Tarifbeschäftigten der Bundesagentur für Arbeit. Statt Entgeltgruppen nutzt er Tätigkeitsebenen, denen du über Tätigkeits- und Kompetenzprofile (TuK) zugeordnet wirst.
Tarifvertrag-Online
Bundesagentur für Arbeit (TV-BA)
TV-BA: 8 Gruppen von TE I bis TE VIII, gültig 01.05.2026 bis 31.12.2026 (Vollzeit 39 Std./Woche).
Dieser Rechner nutzt die TV-BA-Entgelttabelle ab 01.05.2026 (+2,8 %). Aus Tätigkeitsebene (TE I bis TE VIII), Entwicklungsstufe und Wochenstunden berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte inklusive Jahressonderzahlung und Netto-Schätzung.
Datenstand
geltend (Tarifeinigung BA, +2,8 % zum 01.05.2026) Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.12.2026 erneut geprüft werden.
Alle Entgeltgruppen als Tabelle: TV-BA Entgelttabelle →
Hinterlegt ist die TV-BA-Tabelle ab 01.05.2026 (Vollzeit, 39 Std./Woche). Die Zuordnung zur Tätigkeitsebene erfolgt über Tätigkeits- und Kompetenzprofile; Funktionsstufen, außertarifliche Ebenen (AT I/II) und Zulagen sind nicht enthalten.
Weitere Rechner und Entgelttabellen aus demselben Tarifbereich.
Antworten zu Tätigkeitsebenen, Entwicklungsstufen, Jahressonderzahlung und Netto-Schätzung im TV-BA.
Der TV-BA gilt für die Tarifbeschäftigten der Bundesagentur für Arbeit. Statt Entgeltgruppen nutzt er Tätigkeitsebenen, denen du über Tätigkeits- und Kompetenzprofile (TuK) zugeordnet wirst.
Es gibt acht Tätigkeitsebenen von TE I (Führungsebene) bis TE VIII (einfache Tätigkeiten), jeweils mit sechs Entwicklungsstufen, die im Wesentlichen von der einschlägigen Berufserfahrung abhängen. Die konkrete Stufenzuordnung trifft die BA.
Nach der Tarifeinigung 2025: TE VIII bis TE V 95 Prozent, TE IV bis TE II 90 Prozent und TE I 75 Prozent eines Monatsentgelts, ausgezahlt im November. Der Rechner berücksichtigt sie vereinfacht in der Jahresansicht.
Die hinterlegte Tabelle gilt ab dem 01.05.2026 (+2,8 Prozent, Laufzeit bis 31.12.2026). Sobald eine neue Tabelle veröffentlicht ist, wird der Rechner aktualisiert.
Abgezogen werden Lohnsteuer nach § 32a EStG (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, optional Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Jahressonderzahlung fließt nur in die Jahresansicht ein, mit Sozialabgaben bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Nein. Funktionsstufen (§ 20 TV-BA) und die außertariflichen Ebenen AT I und AT II sind nicht Teil des Rechners; er zeigt das Tabellenentgelt deiner Tätigkeitsebene und Entwicklungsstufe.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (§ 6 TV-BA). Teilzeit erfasst du über das Wochenstunden-Feld; das Entgelt wird anteilig berechnet.
Der Rechner kennt weder Funktionsstufen noch Zulagen oder individuelle Merkmale wie Steuerfreibeträge; die Netto-Schätzung ist vereinfacht. Verbindlich ist deine Entgeltabrechnung der BA.
Entgelttabelle TV-BA 2026, Stand 01.05.2026. oeffentlicher-dienst.info, gültig 01.05.2026 bis 31.12.2026.
Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.