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TV-Ärzte/VKA · kommunale Krankenhäuser

Tarifrechner Ärzte VKA

Ärzte VKA: 4 Gruppen von Ä 1 – Arzt/Ärztin bis Ä 4 – ständige Vertretung (CA-Vertreter), gültig 01.06.2026 bis 31.12.2026 (Vollzeit 40 Std./Woche).

Dieser Rechner bildet die Entgelttabelle des TV-Ärzte/VKA für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern ab (Marburger Bund), Stand ab 01.06.2026. Wähle Entgeltgruppe (Ä 1 bis Ä 4) und die Stufe nach deinen Jahren ärztlicher Tätigkeit. Aus den Wochenstunden ergeben sich Monatsbrutto, rechnerischer Stundenlohn, Jahresbrutto und eine Netto-Schätzung – als unverbindliche Orientierung.

Datenstand

TV-Ärzte/VKA, Entgelttabelle ab 01.06.2026 (40 Std./Woche). Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.12.2026 erneut geprüft werden.

Rechner

Tarif

Ärztin/Arzt (in Weiterbildung), Assistenzärztin/Assistenzarzt.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 40 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Alle Entgeltgruppen als Tabelle: Ärzte VKA Entgelttabelle →

Hinweis zu Geltungsbereich und Stand

Die Werte sind die tariflichen Monatsentgelte (Vollzeit, 40 Std./Woche) des TV-Ärzte/VKA, Stand ab 01.06.2026. Der Tarifvertrag gilt bundesweit außer Berlin. Der TV-Ärzte kennt keine Jahressonderzahlung. Bereitschaftsdienstentgelte, Rufbereitschaft und Zulagen sind nicht enthalten.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zum Rechner für den TV-Ärzte/VKA.

Für wen gilt der TV-Ärzte/VKA?

Der Tarifvertrag gilt für angestellte Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Geltungsbereich der VKA (bundesweit außer Berlin), ausgehandelt vom Marburger Bund. Universitätskliniken der Länder fallen unter den TV-Ärzte/TdL, private Klinikketten (Helios, Asklepios, Sana) unter eigene Tarifverträge.

Was bedeuten die Entgeltgruppen Ä 1 bis Ä 4?

Ä 1 ist die Ärztin/der Arzt (in Weiterbildung, Assistenzarzt), Ä 2 die Fachärztin/der Facharzt, Ä 3 die Oberärztin/der Oberarzt und Ä 4 die Fachärztin/der Facharzt mit ständiger Vertretung des leitenden Arztes (CA-Vertreter).

Wie funktionieren die Stufen?

Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Entgelt mit den Jahren der ärztlichen Tätigkeit – bei Ä 2 zählt die fachärztliche, bei Ä 3 die oberärztliche Tätigkeit. Ä 1 hat sechs Jahresstufen (1. bis 6. Jahr), Ä 2 sechs Stufen (ab dem 1./4./7./9./11./13. Jahr), Ä 3 drei und Ä 4 zwei Stufen. Der Rechner nimmt die Stufenzuordnung nicht automatisch vor.

Ab wann gilt die aktuelle TV-Ärzte/VKA-Tabelle?

Hinterlegt ist der Tarifstand ab 01.06.2026 (+2,0 % gegenüber dem Stand ab 01.08.2025) mit einer Laufzeit bis 31.12.2026. Für Zeiträume danach ist der nächste Tarifabschluss zu prüfen.

Sind Bereitschaftsdienst und Zulagen enthalten?

Nein. Der Rechner zeigt das tarifliche Monatsentgelt (Tabellenentgelt). Bereitschaftsdienstentgelte, Rufbereitschaft, Schicht- und Wechselschichtzulagen sowie weitere Zuschläge kommen je nach Dienstplan hinzu und sind nicht enthalten.

Gibt es im TV-Ärzte/VKA eine Jahressonderzahlung?

Der TV-Ärzte enthält keine allgemeine Jahressonderzahlung – die entsprechende Regelung (§ 20) ruht seit 2009. Ein etwaiges Weihnachtsgeld beruht auf gesonderten oder regionalen Vereinbarungen und ist hier nicht berücksichtigt.

Mit welcher Arbeitszeit rechnet der TV-Ärzte/VKA-Rechner?

Die Vollzeitbasis liegt bei 40 Wochenstunden. Bei Teilzeit stellst du die Arbeitszeit in Prozent ein; das Monatsbrutto wird anteilig berechnet.

Welche Abzüge stecken in der Netto-Schätzung?

Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das Ergebnis ist eine vereinfachte Schätzung und ersetzt keine Lohnabrechnung.

Quellen und Datenstand

TV-Ärzte/VKA - Entgelttabellen (Marburger Bund), Tabelle ab 01.06.2026, Stand 13.01.2025. Marburger Bund Bundesverband, gültig 01.06.2026 bis 31.12.2026.

Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (Marburger Bund mit der VKA), bundesweit außer Berlin. Entgeltgruppen Ä 1 (Arzt), Ä 2 (Facharzt), Ä 3 (Oberarzt), Ä 4 (ständige Vertretung/CA-Vertreter). Die Stufe richtet sich nach den Jahren ärztlicher Tätigkeit in der jeweiligen Entgeltgruppe (bei Ä 2 fachärztliche, bei Ä 3 oberärztliche Tätigkeit).
  • Vollzeitbasis 40 Std./Woche. Stand ab 01.06.2026 (+2,0 % gegenüber dem Stand ab 01.08.2025); Laufzeit bis 31.12.2026.
  • Der TV-Ärzte kennt KEINE Jahressonderzahlung (par. 20 ruht seit 2009). Bereitschaftsdienstentgelte, Zulagen, Schicht-/Wechselschichtzulagen und Rufbereitschaft sind nicht enthalten.