Tarifvertrag-Online

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ZFA · Hamburg, Niedersachsen, Saarland, Westfalen-Lippe

ZFA Gehaltsrechner 2025

ZFA · Hamburg, Niedersachsen, Saarland, Westfalen-Lippe: 5 Gruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe V, gültig 01.07.2025 bis 31.12.2025 (Vollzeit 39 Std./Woche).

Dieser Gehaltsrechner nutzt den ZFA-Tarifstand für 2025 (gültig ab 01.07.2025). Aus Entgeltgruppe, Stufe und Arbeitszeit berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, Stundenlohn, Jahreswerte und eine Netto-Schätzung. Den aktuellen Stand findest du auf der Hauptseite des Rechners.

Stand wählen:20262025

Datenstand

ZFA-Vergütungstarifvertrag vom 30.06.2025, Werte ab 01.07.2025 bis 31.12.2025 (§ 4 Abs. 2) für Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.

Rechner

Tarif

Grundvergütung für ZFA nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Ausbildungsvergütung
Separat dokumentierte Monatswerte (Vergütungen ab 01.01.2026). Sie sind nicht Teil des Hauptrechners mit Netto-Schätzung.
AusbildungsjahrMonatsbruttoHinweis
1. Ausbildungsjahr1000,00 €Ausbildungsvergütung ab 01.07.2025.
2. Ausbildungsjahr1100,00 €Ausbildungsvergütung ab 01.07.2025.
3. Ausbildungsjahr1200,00 €Ausbildungsvergütung ab 01.07.2025.

Ausbildungsvergütung, Tarifstand Vergütungen ab 01.01.2026. Maßgeblich bleibt der Tarifvertrag.

Älterer Tarifstand: Vergütungen ab 01.07.2025
AusbildungsjahrMonatsbruttoHinweis
1. Ausbildungsjahr1000,00 €Ausbildungsvergütung ab 01.07.2025 (§ 3, unverändert auch 2026).
2. Ausbildungsjahr1100,00 €Ausbildungsvergütung ab 01.07.2025 (§ 3, unverändert auch 2026).
3. Ausbildungsjahr1200,00 €Ausbildungsvergütung ab 01.07.2025 (§ 3, unverändert auch 2026).

Hinweis zum Stand 2025

Diese Seite bildet ausschließlich den ZFA-Tarifstand 2025 ab. Maßgeblich für aktuelle Abrechnungen ist der jeweils geltende Tarifstand; jeder Wert ist quellenbelegt auf der Seite ausgewiesen.

Häufige Fragen

Antworten zum ZFA Gehaltsrechner für den Tarifstand 2025.

Welcher Tarifstand gilt im ZFA Gehaltsrechner 2025?

Diese Seite rechnet mit dem Stand vom 01.07.2025 bis 31.12.2025 (2025). Den jeweils aktuellen Stand findest du auf der Hauptseite des Rechners.

Welche Gruppen deckt der ZFA Gehaltsrechner 2025 ab?

Hinterlegt sind 5 Gruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe V mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren (Vollzeit 39 Std./Woche).

Wie schätzt der ZFA Gehaltsrechner 2025 das Netto?

Aus Gruppe, Stufe und Arbeitszeit ergibt sich das Monatsbrutto; daraus schätzt der Rechner Lohnsteuer, Soli und Sozialabgaben anhand deiner Angaben. Es bleibt eine unverbindliche Orientierung.

Quellen und Datenstand

Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnarzthelfer/innen in Hamburg, Niedersachsen, im Saarland und im Landesteil Westfalen-Lippe, Stand 30.06.2025. Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten / Verband medizinischer Fachberufe e.V., gültig 01.07.2025 bis 31.12.2026.

Neuer Vergütungstarifvertrag für ZFA und Auszubildende ab dem 1. Juli 2025, Stand ohne Datumsangabe. Ärztekammer des Saarlandes, Abteilung Zahnärzte, gültig 01.07.2025 bis 31.12.2026.

Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.12.2025; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Tarifvertrag gilt räumlich nur für Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe.
  • Teilzeit- und Stundenwerte werden aus 1/169 der Monatsvergütung abgeleitet; im Rechner ist dafür eine Vollzeitbasis von 39 Std./Woche hinterlegt.
  • Ausbildungsvergütungen werden separat gezeigt und sind nicht im Hauptrechner auswählbar.
  • Zuschläge, Besitzstandsregeln, Mehrfachqualifikationszuschläge und individuelle Vereinbarungen sind nicht enthalten.
  • Weihnachtsgeld/Sonderzahlung: Die ZFA-Tarifverträge werden je Kammerbereich abgeschlossen; Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich regional und werden daher nicht eingerechnet.